Ein lachender Junge sitzt in einem orangen Bus. Neben ihm eine Mitfahrerin, die lächelnd aus dem Fenster guckt. Hinter ihnen sitzen noch zwei Kinder

Schulbegleitung

Teilhabe im Schulalltag

Manche Schülerinnen und Schüler können nicht ohne Unterstützung am Schulalltag teilnehmen – sei es aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung. In solchen Fällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Schulbegleitung zu beantragen. Zuständig sind in der Regel das Jugendamt oder das Sozialamt.
Häufig geht diesem Antrag ein AO-SF-Verfahren (Amtliches Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs) bei der Bezirksregierung Köln voraus – oder die Schule stellt fest, dass eine Teilnahme ohne individuelle Unterstützung nicht möglich ist. Dies gilt sowohl an Regel- als auch an Förderschulen.

Beantragung und Begleitung
Wird der individuelle Unterstützungsbedarf anerkannt und eine Schulbegleitung bewilligt, kann über einen Träger wie die AFbJ eine passende Begleitung angefragt werden.
Wenn ein geeigneter Mitarbeiter verfügbar ist, begleitet dieser das Kind durch den Schulalltag – zuverlässig und individuell abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf.

Was macht eine Schulbegleitung?
Die Aufgaben richten sich immer nach dem Bescheid des Kostenträgers. Sie reichen von kleinen Handreichungen bis hin zu umfassender Unterstützung, zum Beispiel:

  • Hilfe beim An- und Ausziehen oder beim Umgang mit Materialien
  • Orientierung im Schulgebäude
  • Unterstützung bei pflegerischen oder medizinischen Bedürfnissen
  • Begleitung in sozialen und emotionalen Situationen
  • Hilfe bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern
  • Umsetzung konkreter Teilhabeziele

Wichtig zu wissen:
Schulbegleitung ist keine pädagogische oder therapeutische Maßnahme – sie ermöglicht jedoch die gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und schulischen Leben.

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